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Aufgaben

Der Bund ist Eigentümer der Bundeswasserstraßen (Art. 89 Grundgesetz). Er verwaltet sie durch eigene Behörden und nimmt die staatlichen Aufgaben der Binnenschifffahrt und der Seeschifffahrt wahr. Ausführungsgesetze sind das Bundeswasserstraßengesetz und das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz. Aufgabe des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Main ist es, in seinem Zuständigkeitsbereich für sichere Verkehrswege und für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu sorgen.

Dazu gehören insbesondere

  • Unterhaltung der Bundeswasserstraßen Main (Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss und Erhaltung der Schiffbarkeit)
  • Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen (z. B. Staustufen)
  • Setzen und Betreiben von Schifffahrtszeichen
  • Strompolizei - Gefahrenabwehr zur Erhaltung der Bundeswasserstraßen in einem für die Schifffahrt erforderlichen Zustand
  • Schifffahrtspolizei - Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowie Verhütung von Gefahren, die von der Schifffahrt ausgehen
  • Wahrnehmen von Aufgaben als Träger öffentlicher Belange im Bereich der Bundeswasserstrassen
  • Wasserstands-, Hochwasser- und Eismeldedienst mit Eisbekämpfung
  • Schiffsstatistik, Ausstellen von Schifferdienstbüchern, Bootsausweisen, Schifferausweisen
  • Vermessungsaufgaben zur Zustandsbeobachtung, bautechnischen Überwachung und Laufendhaltung des Kartenwerkes
  • Liegenschaftsverwaltung, Nutzungsvereinbarungen und Wahrung von Eigentümerinteressen

Organisationsplan (Organigramm) des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Main