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Geschichte

Entstehung und Entwicklung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung am Main

Allgemeines

Die Wasserstraßen standen wegen ihrer überregionalen Bedeutung für Staat und Wirtschaft schon in früherer Zeit unter staatlicher Hoheit. Die Leistungen für die Schiffbarkeit beschränkten sich zumeist auf die Unterhaltung der Leinpfade (heutige Betriebswege) und das Wegräumen einzelner Schifffahrtshindernisse. Häufig wurden diese Arbeiten - gegen entsprechende Privilegien - interessierten Gruppen, z. B. Schiffergilden, übertragen. Zum Aufbau von Organisationen durch die "Obrigkeit" kam es daher nur dann, wenn besondere Missstände dies erzwangen und das auch nur in größeren Staatswesen, die über längere Flussstrecken verfügten und die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit besaßen.

1751
Gründung einer Generalstraßenbaudirektion in Bayern unter Kurfürst Maximilian III, die später zu einer Generalbaudirektion für Straßen- und Wasserbauten umgestaltet wurde.

1790
In München wird speziell für den Wasserbau in Bayern eine Wasserbaudirektion eingerichtet.

1872
Errichtung der Straßen- und Flussbauämter u. a. in Aschaffenburg, Würzburg und Schweinfurt gemäß Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern.

 

Der Übergang der Wasserstraßen auf das Reich und die Gründung der Rhein-Main-Donau AG

Nach dem ersten Weltkrieg wurde erkannt, dass für den Schiffsverkehr sowie für den Ausbau der Flüsse und Kanäle überregionale Grundsätze anzuwenden sind.

1921
Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich mit Staatsvertrag vom 01.04.1921 (Reichswasserstraßenverwaltung). Mit dem Stichtag gingen die Befugnisse der Länderzentralbehörden auf das Reich über, doch sollte die Verwaltung der Reichswasserstraßen den Ländern auf Kosten des Reiches verbleiben. Betreuung des Mains im preußischen Bereich durch das Preußische Wasserbauamt Frankfurt, im bayerischen Bereich durch die Straßen- und Flussbauämter.

1921
Gründung der Rhein Main Donau AG (RMD) am 30.12.1921 durch das Deutsche Reich, den Freistaat Bayern, Baden, verschiedene Städte und führende Vertreter großer Banken mit der Aufgabe, gemäß Staatsvertrag die Main-Donau- Wasserstraße vom Rhein über den Main zur Donau zu bauen.

 

Die Verwaltung bis 1945

1938
Mit Verordnung der Bay. Landesregierung werden mit Wirkung vom 16. März 1938 die seit 1917 bestehenden Neubauämter für den Ausbau der Großschifffahrtsstraße Rhein-Main-Donau in Aschaffenburg, Würzburg und Regensburg umbenannt in "Wasserstraßenämter". Gleichzeitig werden neue Wasserstraßenämter in Schweinfurt, Bamberg und Nürnberg errichtet.