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Ein Kennzeichen übernehmen

  • Sie können das bisher am Boot angebrachte Kennzeichen beibehalten. Hierzu ist es jedoch notwendig, dass
  • das Boot vom Vorbesitzer abgemeldet wurde

oder

  • Ihnen der bisherige Kennzeichenausweis vorliegt und Sie ihn im Original gemeinsam mit Ihren Antragsunterlagen übersenden bzw. vorlegen

In diesem Falle wird keine Neuanmeldung, sondern ein Ummeldung vorgenommen, welche nur bei demjenigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt möglich ist, das den bisherigen Kennzeichenausweis erteilt hat, d.h. beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main in Aschaffenburg – nur Kennzeichenausweise „AB-x-xxx“, beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main in Schweinfurt – nur Kennzeichenausweise „SW-x-xxx“.