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Abmeldung des Bootes/Änderungen beim Kleinfahrzeug

  • Bei Verkauf oder Verlust Ihres Bootes sind Sie verpflichtet, die Abmeldung der auf Ihren Namen bestehenden Registrierung zu veranlassen. Hierzu übersenden Sie den Kennzeichenausweis im Original mit einem kurzen, formlosen Vermerk über die Absicht der Abmeldung an das für Sie zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.
  • Solange der Kennzeichenausweis im Original nicht vorgelegt wird, bleibt die Registrierung auf Ihren Namen bestehen.
  • Verlassen Sie sich beim Verkauf Ihres Bootes nicht darauf, dass der Käufer dies für Sie erledigt.
  • Die Abmeldung Ihres Kleinfahrzeuges ist gebührenfrei.

Änderungen beim Kleinfahrzeug

Jede Änderung des Wohnsitzes und/oder des Namens (z.B. durch Heirat, Umzug u.ä.) oder technische Veränderung am Kleinfahrzeug (z.B. Motorenwechsel) ist dem zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt anzuzeigen und der Kennzeichenausweis vorzulegen, damit der Eintrag der Änderungen vorgenommen werden kann.