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Verlust des Kennzeichenausweises

  • Sollte Ihr Kennzeichenausweis in Verlust geraten oder unbrauchbar geworden sein, füllen Sie bitte die Verlusterklärung aus und legen Sie diese dem zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt persönlich oder auf dem Postweg vor.
  • Den Vordruck der Verlusterklärung für Aschaffenburg finden Sie HIER
  • Den Vordruck der Verlusterklärung für Schweinfurt finden Sie HIER
  • Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Ersatz-Kennzeichenausweises eine Gebühr in Höhe von 14,85 € erhoben wird.
  • Das Sepa-Mandat finden Sie HIER